Rechtlicher Rahmen für Neobiota

Es gibt zahlreiche nationale und internationale Bestimmungen, Regelwerke und Gesetze im Zusammenhang mit gebietsfremden Arten. Eine vollständige Übersicht der relevanten Materien aus Bund und Länder liegt derzeit nicht vor und würde auch den Rahmen dieser Informationsseite sprengen. Die folgende Darstellung fokussiert daher vor allem auf die Bestimmungen der neuen EU-Verordnung Nr. 1143/2014, die seit 1. Jänner 2015 in Kraft ist und in Österreich direkt anzuwenden ist.

Arten der Unionsliste

Die Unionsliste enthält derzeit 114 invasive Tier- und Pflanzenarten, von denen 40 Arten wildlebend in Österreich vorkommen. Manche dieser Arten sind derzeit nur von einem Standort bekannt, andere sind bereits weiter verbreitet. 

Aktionsplan

Der Aktionsplan für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten in Österreich liegt in der 3. Fassung vor. Dieser umfasst die Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung von 88 Arten der Unionsliste.