Aktionsplan für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten in Österreich
Der Aktionsplan für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten in Österreich liegt in der 3. Fassung vor.
Gemäß Artikel 13 der IAS-Verordnung ist von jedem Mitgliedstaat nach Untersuchung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung der invasiven Arten von unionsweiter Bedeutung ein Aktionsplan zu erstellen. Dabei sind jene Pfade zu identifizieren, die aufgrund des Artenvolumens und des potenziellen Schadens prioritäre Maßnahmen erfordern.

Im Wesentlichen soll der Aktionsplan den Akteuren - das sind in Österreich neben den zuständigen Bundes- und Landesbehörden auch Rechtsträger des öffentlichen und privaten Rechts - einen Rahmen für die Umsetzung konkreter Maßnahmen in ihren jeweiligen Vollzugs- und Verantwortungsbereichen vorgeben. Dieses Erfordernis besteht auch jedes Mal, wenn die Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung (im Folgenden IAS-Liste) durch Hinzufügung zusätzlicher Arten erweitert wird.
Die erste Fassung des österreichischen Aktionsplans wurde vom Umweltbundesamt im Auftrag der neun Bundesländer erarbeitet. Nach Erweiterung der IAS-Liste im Jahr 2019 wurde dieser Aktionsplan vom Umweltbundesamt im Auftrag der Länder entsprechend ergänzt und erweitert. Die zweite Fassung (2022) wurde - wie auch die erste - einer Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen und anschließend an die Europäische Kommission übermittelt.
Nunmehr liegt die dritte Fassung (2025) des Pfad-Aktionsplans vor. Dieser ist für das gesamte Bundesgebiet maßgebend und wurde in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesministerien und Institutionen auf Bundesebene erstellt. Bei der Erstellung wurde neuerlich auf die Erfahrung relevanter Stakeholder zurückgegriffen - die sich bereits jetzt mit dem Management invasiver gebietsfremder Arten befassen - und die verpflichtende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt .
Die vorliegende dritte Fassung des Aktionsplans umfasst die Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung von 88 Arten der Unionsliste mit Stand 2. August 2022.
An der vierten Fassung (für die aktuell 114 Arten der Unionsliste) wird bereits gearbeitet.
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AKTIONSPLAN FÜR DIE PFADE INVASIVER GEBIETSFREMDER ARTEN IN ÖSTERREICH, 3. FASSUNG