Aktionsplan für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten in Österreich

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 3. Fassung des Aktionsplans  
für die prioritären Pfade invasiver gebietsfremder Arten  

Gemäß Artikel 13 der IAS-Verordnung ist von jedem Mitgliedstaat nach Untersuchung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung der invasiven Arten von unionsweiter Bedeutung ein Aktionsplan zu erstellen. Dabei sind jene Pfade zu identifizieren, die aufgrund des Artenvolumens und des potenziellen Schadens prioritäre Maßnahmen erfordern. 
 

Drüsiges Springkraut auf einer Wiese im Wald
Drüsiges Springkraut - Impatiens glandulifera

Im Wesentlichen soll der Aktionsplan den Akteuren - das sind in Österreich neben den zuständigen Bundes- und Landesbehörden auch Rechtsträger des öffentlichen und privaten Rechts - einen Rahmen für die Umsetzung konkreter Maßnahmen in ihren jeweiligen Vollzugs- und Verantwortungsbereichen vorgeben.
Dieses Erfordernis besteht auch jedes Mal, wenn die Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung (im Folgenden IAS-Liste) durch Hinzufügung zusätzlicher Arten erweitert wird.

Die erste Fassung des österreichischen Aktionsplans wurde vom Umweltbundesamt im Auftrag der neun Bundesländer erarbeitet. Nach Erweiterung der IAS-Liste im Jahr 2019 wurde dieser Aktionsplan vom Umweltbundesamt im Auftrag der Länder entsprechend ergänzt und erweitert. Die überarbeitete, zweite Fassung (2022) wurde wie auch die erste einer Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen und anschließend an die Europäische Kommission übermittelt.

Parallel dazu wurde die IAS-Liste im Jahr 2022 erneut aktualisiert. Um prioritäre Pfade der Einbringung und Ausbreitung der neu gelisteten Arten zu berücksichtigen ist in der IAS-Verordnung eine Überarbeitung der Aktionspläne innerhalb von drei Jahren vorgesehen. Daher wurde vom Umweltbundesamt für die österreichischen Bundesländer und zuständigen Bundesbehörden der vorliegende Entwurf einer dritten Fassung des österreichischen Aktionsplans ausgearbeitet. Dieser ist für das gesamte Bundesgebiet maßgebend und wurde in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesministerien und Institutionen auf Bundesebene erstellt. Bei der Erstellung wurde neuerlich auf die Erfahrung relevanter Stakeholder zurückgegriffen, die sich bereits jetzt mit dem Management invasiver gebietsfremder Arten befassen. 

Im vorliegenden Entwurf der dritten Fassung des Aktionsplans sind somit die insgesamt 88 Arten der Unionsliste mit Stand 2. August 2022 erfasst.

Download

AKTIONSPLAN FÜR DIE PFADE INVASIVER GEBIETSFREMDER ARTEN IN ÖSTERREICH, 3. FASSUNG (Entwurf vor Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Artikel 26 der IAS-Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) 

Dieser Aktionsplan bzw. dessen Entwurf ist gemäß Artikel 26 der IAS-Verordnung einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterziehen. Es steht Ihnen somit die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme in der Zeit vom 28.07.2025 bis 07.09.2025 offen, die an die folgende E-Mail-Adresse zu richten wäre: neobiota@umweltbundesamt.at 

 


Da der vorliegende Entwurf des Aktionsplans sich auf das gesamte Bundesgebiet bezieht und sowohl Stellen des Bundes als auch der Länder angesprochen sein können, werden Ihre Stellungnahme sowie Ihre E-Mail-Adresse im Rahmen des Forschungsvorhabens zentral durch die Umweltbundesamt GmbH erfasst und bearbeitet, wozu sie mit dem Absenden der E-Mail ihre Zustimmung erklären. Eine allfällige Berücksichtigung der Stellungnahmen natürlicher Personen im endgültigen Aktionsplan findet nur in anonymisierter Form statt. Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten finden Sie unter folgendem Link bei der Umweltbundesamt GmbH: Datenschutzerklärung