Internationale Verpflichtungen

Mit der Unterzeichnung der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) ist Österreich unter anderem die Verpflichtung eingegangen, „soweit möglich und sofern angebracht, die Einbringung gebietsfremder Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, zu verhindern, und diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen“ (Artikel 8h – BGBl. Nr. 213/1995).

In den Vertragsstaatenkonferenzen der Konvention wurde die Thematik gebietsfremder, invasiver Arten wiederholt behandelt und entsprechende Beschlüsse verabschiedet. Auch auf Grundlage anderer Richtlinien und Konventionen besteht für Österreich Handlungsbedarf im Zusammenhang mit gebietsfremden Arten, beispielsweise im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC), der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Wasserrahmen-Richtlinie sowie der Berner Konvention, Bonner Konvention und Ramsar Konvention.

Im Dezember 2008 veröffentlichte die Europäische Kommission die Mitteilung „Hin zu einer EU-Strategie für den Umgang mit invasiven Arten“ [KOM(2008)789] und im Mai 2011 legte sie die Mitteilung „Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020“ [KOM(2011)244] vor. Diese EU-Biodiversitätsstrategie bezieht sich in vielen Bereichen auf die Ergebnisse der 10. Vertragsstaatenkonferenz der CBD in Nagoya und deren Maßnahmen (Aichi-Ziele). Aichi-Ziel 9 befasst sich mit invasiven, gebietsfremden Arten: „Bis 2020 sind die invasiven gebietsfremden Arten und ihre Einschleppungswege identifiziert und nach Priorität geordnet, prioritäre Arten kontrolliert oder beseitigt und Maßnahmen zur Überwachung der Einfallswege ergriffen, um eine Einschleppung und Ansiedlung zu verhindern.“

Um dieses Ziel zu erreichen werden zwei Maßnahmen vorgeschlagen, die auf vorhandene Regelwerke aufbauen und bestehende Lücken schließen sollen:

  • Verschärfung der Pflanzen- und Tiergesundheitsvorschriften der EU. Die Kommission wird ihre Pflanzen- und Tiergesundheitsregelungen um zusätzliche Biodiversitätsaspekte ergänzen.
  • Vorlage eines neuen Legislativinstruments zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten (EU-Verordnung Nr. 1143/2014).

EU-Biodiversitätsstrategie für 2030

Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ setzt sich zum Ziel die Umsetzung der EU-Verordnung zu gebietsfremden Arten voranzutreiben und die Zahl der von ihnen gefährdeten und auf der Roten Liste stehenden Arten um 50 % zu verringern.