Nationale Bestimmungen

Die EU-Biodiversitätsstrategie bietet die Grundlage für die „Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+“ und deren Ziel 8 „Negative Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten sind reduziert“.

Als Maßnahmen zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten werden unter anderem vorgeschlagen:

  • Vollzug der EU-Verordnung 1143/2014  
  • Forcierung der Prävention durch Erhöhung des Problembewusstseins bei beteiligten Sektoren und der Bevölkerung
  • Anpassung bestehender Überwachungssysteme und Prüfung der Möglichkeiten von „citizen science“-Aktivitäten 
  •  Informations- und Erfahrungsaustausch über Erfolg und Misserfolg von Bekämpfungsmaßnahmen
  • Intensivierung der invasionsökologischen Forschung, insbesondere zu den ökologischen, ökonomischen und gesundheitlichen Auswirkungen der Arten

Landesgesetze

In den meisten Bundesländern finden sich in den Naturschutz-, Jagd- und Fischerei-Gesetzen Hinweise über den Umgang mit nicht-heimischen Arten. In einigen Bundesländern bestehen Landesgesetze über begleitende Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. 

Aktionsplan Neobiota

Der vom BMLFUW im Jahr 2004 veröffentlichte Österreichische Aktionsplan zu gebietsfremden Arten ist an alle Institutionen und Organisationen gerichtet und enthält Maßnahmenvorschläge, die diese innerhalb ihrer Aktivitäten und Verantwortungen umsetzen können. Die behandelten Themenfelder umfassen Aufklärung und Bewusstseinsbildung, Aufbau von Kapazitäten, Forschung und Monitoring, Rechtliche und organisatorische Umsetzung.

Der Aktionsplan enthält außerdem einen Anhang der in Österreich invasiven, potenziell invasiven sowie der wirtschaftlich und gesundheitlich problematischen gebietsfremden Arten. Dieser Anhang sollte angesichts neuer methodischer und fachlicher Erkenntnisse, aber auch angesichts der neuen EU-Verordnung überprüft werden.