Invasive Arten der Unionsliste

Die Unionsliste enthält derzeit 88 invasive Tier- und Pflanzenarten, von denen 32 Arten in Österreich vorkommen. Manche der 32 Arten sind derzeit nur von einem Standort bekannt, andere sind bereits weiter verbreitet. Die übrigen 56 Arten kommen derzeit nicht in Österreich vor.

Foto Blüte Indisches Springkraut

Invasive Neozoen

Von den derzeit 88 invasiven Tier- und Pflanzenarten der Unionsliste kommen in Österreich 16 Tierarten vor.

Invasive Neophyten

Von den derzeit 88 invasiven Tier- und Pflanzenarten der Unionsliste kommen in Österreich 16 Pflanzenarten vor.

Gelistete Arten dürfen gemäß der Verordnung nicht vorsätzlich

  • in das Gebiet der Union verbracht werden,
  • gehalten oder gezüchtet werden,
  • in die, aus der und innerhalb der Union befördert werden,
  • in Verkehr gebracht oder in die Umwelt freigesetzt werden,
  • verwendet oder getauscht werden.

Die Einbringungs- und Ausbreitungspfade der Arten müssen erfasst und Aktionspläne aufgestellt werden, um die Einbringung und Ausbreitung dieser Arten zu verhindern bzw. einzudämmen. Überwachungsmaßnahmen und amtliche Kontrollen zur Verhinderung der Einbringung dieser Arten sind durchzuführen.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung beseitigen bzw. die Ausbreitung bereits weit verbreiteter invasiver Arten kontrollieren. Für die meisten Verpflichtungen gibt es Ausnahmen, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder der Kommission erteilt werden können.

Rechtliche Situation 

Seit 1. Jänner 2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Am 14.07.2016 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die erste Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung Nr. 1143/2014 veröffentlicht. Diese Liste ist seit 03.08.2016 in Kraft. Die Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung wurde durch die Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1263, 2019/1262 und 2022/1203 aktualisiert.