Meldesystem für die invasiven Arten der Unionsliste

Das Meldesystem erlaubt es, invasive Tier- und Pflanzenarten der Unionsliste zu melden. Ziel ist es insbesondere in Österreich noch nicht vorkommende Arten frühzeitig zu entdecken, um – nach Abwägung der Erfolgsaussichten – Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Invasive Arten der Unionliste

Gebietsfremde Arten von EU-weiter Bedeutung in Österreich melden (iNaturalist)

Foto Pallas Hörnchen

Seit 1. Jänner 2015 ist die EU-Verordnung 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management der Einführung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Oberstes Ziel der Verordnung ist, die Biodiversität und Leistungen der Ökosysteme zu erhalten. Die Verordnung enthält Bestimmungen für die Prävention, Minimierung und Abschwächung nachteiliger Auswirkungen der vorsätzlichen und nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in der Europäischen Union und ist in den Mitgliedsstaaten der EU direkt anwendbar.

Zentrales Element der EU-Verordnung ist eine dynamische Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung (= Unionsliste). Hier werden jene Arten aufgezählt, für die Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung bzw. zum Management umzusetzen sind. Derzeit sind 88 invasive Arten gelistet (Stand August 2022), von denen 32 Arten (16 Tierarten und 16 Pflanzenarten) in Österreich vorkommen.

Citizen-Science-Projekt: Gebietsfremde Arten von EU-weiter Bedeutung in Österreich melden

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann seine Beobachtungen zu ausgewählten gebietsfremden Arten durch die Naturbeobachtungs-App "iNaturalist" der Forschung zur Verfügung stellen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag, um die Verbreitung dieser Arten in Österreich zu erheben.

Das Ziel ist es, insbesondere in Österreich noch nicht vorkommende Arten frühzeitig zu entdecken, um – nach Abwägung der Erfolgsaussichten – Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Meldesystem dient auch der Beobachtung bereits etablierter Arten im Sinne des von der Verordnung vorgesehenen Überwachungssystems.